TJ Versicherungsmakler GmbH
Die TJ Versicherungsmakler GmbH (TJV GmbH) wurde im Jahr 2022 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland.
Die TJV GmbH ist ein Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d (1) GewO. Sie ist unter der Nummer D-8PAH-YI7ED-13 im deutschen Maklerregister eingetragen.
Die TJV GmbH vermittelt Versicherungsschutz für klagende Parteien, die einen Rechtsstreit vor einem ordentlichen oder Schiedsgericht führen, um deren Kostenrisiko im Fall des Unterliegens abzudecken.
Es werden ausschließlich Versicherungen für gewerbliche Kunden und Privatpersonen vermittelt, sofern sie ein geschäftliches Interesse verfolgen.
Dieses Versicherungsprodukt wurde von TheJudge UK entwickelt, einem Versicherungsmakler, der im Jahr 2000 in Großbritannien gegründet wurde. TheJudge hat Niederlassungen in den USA und Kanada sowie eine Tochtergesellschaft in Australien.
Was deckt diese Versicherung ab?
Diese Versicherung deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, die Kosten des Gegners tragen zu müssen, die der Versicherungsnehmer im Falle seines Unterliegens in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren zu tragen hat. Die versicherten Kosten sind in der Regel begrenzt auf die gegnerischen Anwaltskosten und Auslagen sowie etwaige weitere Beträge, die der Prozessgegner je nach Gerichtsstand und Art des Verfahrens vom unterlegenen Kläger zurückfordern kann.
Versichert werden können auch die eigenen Kosten des Klägers, insbesondere Sachverständigenkosten, und Kosten des ordentlichen bzw. Schiedsgerichts.
Diese Form der Versicherung wurde in Großbritannien entwickelt und ist dort als “After the Event” – Versicherung (ATE) bekannt. Diese Deckung unterscheidet sich von der Rechtsschutzversicherung für gewerbliche und private Kunden, die abgeschlossen wird, bevor der Rechtsstreit als das versicherte Ereignis eingetreten ist. In der ATE-Versicherung ist der Ausgang des Rechtsstreits das versicherte Ereignis und nicht die Tatsache, dass ein Rechtsstreit entstehen könnte.
Bedingte Versicherungsprämie
Die Gestaltung der Versicherungsprämie ist flexibel. In der Regel ist der größte Teil der Prämie, je nach Vereinbarung sogar die gesamte Prämie, nur dann zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsstreit gewinnt und ihm eine Kostenerstattung in der Höhe zugesprochen bekommt, die es ihm gestattet, die Versicherungsprämie zu zahlen. Falls der Versicherungsnehmer im Rechtsstreit unterliegt, zahlt der Versicherer die versicherten Kosten, ohne jedoch einen Anspruch auf Prämienzahlung gegen den Versicherungsnehmer zu haben. Daher wird von einer “bedingten Versicherungsprämie“ gesprochen. Für den Versicherer bedeutet dies ein doppeltes Risiko, weshalb er die Erfolgsaussichten für den Versicherungsnehmer im jeweiligen Verfahren gründlich bewerten muss.
Warum sollte man dieses Risiko versichern?
Das Konstrukt der bedingten Versicherungsprämie ermöglicht den Rechtsweg auch solchen Unternehmen, die ansonsten wegen des Kostenrisikos oder einer Vorausprämie davon Abstand nehmen würden. Selbst finanzstarke Unternehmen, die ihre Rechtstreitigkeiten selbst finanzieren könnten, nutzen die Möglichkeit, das Kostenrisiko auf einen Versicherer übertragen zu können. Unser Angebot erhöht bei unseren Kunden die Bereitschaft, eigene Ansprüche auch tatsächlich zu verfolgen.
Die Absicherung des Kostenrisikos über eine ATE-Deckung ist wesentlich kostengünstiger als eine Prozesskostenfinanzierung durch Dritte. Oft wirkt sich schon allein die Mitteilung an den Gegner, dass ein Versicherer den Prozess unterstützt, positiv auf Vergleichsmöglichkeiten aus.
Häufig ist das Bestehen einer ATE-Versicherung eine Voraussetzung für eine Prozessfinanzierung, insbesondere dann, wenn für den Investor das Risiko besteht, direkt für die Kosten des Gegners zu haften.
Häufig werden bestehende ATE-Deckungen bei Versicherern mit A-Rating von Prozessgegnern und Gerichten als Alternative zu Sicherheitsleistungen (Kaution) oder Bankbürgschaften akzeptiert.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um zu besprechen, ob diese Versicherung für Sie oder Ihre Mandanten von Vorteil sein könnte.
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“Air Canada has its share of significant litigation matters that entail a high expenditure on fees and disbursements. While we have the ability to self-fund, in some circumstances we might prefer to hedge the economic risk of a negative outcome. In these situations, we find litigation insurance to be a very cost-effective way of hedging our risk.”
Air Canada
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“TheJudge were able to secure a novel insurance hedge for our client’s exposure… the team worked hard to ensure the package met the demands and needs of the client by providing a necessary cost protection, with no upfront costs and crucially without the need for the client to give up a significant percentage style contingency fee.”
Clifford Chance LLP
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“TheJudge has been central to the ATE/Funding market since day one.”
David Greene, President of the Law Society of England & Wales